Beratungsinformationen

 

Zur besseren Lesbarkeit habe ich mich für die weibliche Schreibweise entschieden. Diese steht stellvertretend für alle Geschlechter und soll niemanden ausschließen.

 

§ 1 Vertragsgegenstand

Die Klientin nimmt bei der Beraterin eine psychologische Beratung in Anspruch. Die Beratung erfolgt in Form einer persönlichen Begegnung im Praxisraum -Zeithstr. 49, 53721 Siegburg. Ein „Walk and Talk“ kann nach individueller Vereinbarung ebenfalls vereinbart werden.

Während der Beratung ist die Beraterin unterstützend und begleitend tätig. Die Beratung dient der Entwicklung der Persönlichkeit, der Zielbildung und der Überwindung von psychosozialen Problemen. Ebenfalls kann die Beraterin bei der Umsetzung in einer positiven, nachhaltigen Änderung in dem Lebenswandel der Klientin unterstützend sein und steht als Helferin zur Orientierung von der Klientin gesteckten Zielen zur Verfügung, was unter anderem auch zu der Erlangung der gesteckten Gesundheitsziele helfend sein kann. 

Gegenstand dieses Vertrages sind Beratungsleistungen, die auf Wunsch und auf eigenes Risiko der Klientin erbracht werden. 

Gegenstand ist die Erbringung der Leistung. Ein Erfolg kann nicht garantiert werden. 

 

§ 2 Honorar

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Beratung. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 90 € je 60 Minuten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Das Honorar ist unmittelbar nach der Beratung zur Zahlung fällig und innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. 

 

§ 3 Ausfallhonorar

Die Beraterin arbeitet nach einem Bestellsystem. Das bedeutet, dass für jeden Termin speziell für eine Klientin ein Zeitfenster reserviert wird. Das vermeidet Wartezeiten, setzt aber voraus, dass Klientinnen auch pünktlich erscheinen und Verhinderungen so rechtzeitig mitteilen, dass eine andere Klientin nachrücken kann. 

Versäumt die Klientin einen fest vereinbarten Beratungstermin, schuldet sie ein Ausfallhonorar in Höhe von 90 Euro. Der Betrag ist sofort fällig. Dies gilt nicht, wenn die Klientin mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne ihr Verschulden am Erscheinen verhindert war. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt, ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch die Beraterin.

 

§ 5 Schweigepflicht

Die Beraterin verpflichtet sich über alle ihr während der Beratung bekannt gewordenen Umstände Stillschweigen zu bewahren.

 

§ 6 Mitteilungspflichten des Klienten

Die Klientin hat die Beraterin über weitere im Zusammenhang stehende Beratungen und Behandlungen durch Dritte aufzuklären.

Die Klientin hat die Beraterin über Medikation zu unterrichten, die auf die Beratung Einfluss haben könnten.

Ein Verschweigen einer Behandlung oder Medikation kann für den Klienten ein Gesundheitsrisiko darstellen. Änderungen des Gesundheitszustandes sind unaufgefordert mitzuteilen.

 

§ 7 Gerichtsstand

Meinungsverschiedenheiten sollten gütlich beigelegt werden. Beschwerden, Gegenvorstellungen oder abweichende Meinungen sollten immer schriftlich der anderen Partei vorgelegt werden. Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag, die trotz beiderseitigen Bemühungen nicht gütlich beigelegt werden, ist der Gerichtsstand Siegburg. 

 

§ 8 Aufklärung / Hinweise

Die Beratung ersetzt keine ärztliche Diagnose und Therapie vollständig. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird sofort eine Behandlung durch einen Arzt veranlasst.

Eine ärztliche Tätigkeit, sowie eine heilkundliche Behandlung wird vom Berater nicht ausgeübt.

Gesetzliche und private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer psychologischen Beratung nicht, da es sich vorliegend nicht um eine Heilbehandlung handelt.

 

§ 9 Haftung

Die Beraterin haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

Die Beraterin ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Klienten, die mit in die Beratung gebracht wurden.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

Die Beratung enthebt die Klientin nicht davon, die volle Verantwortung für ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Um bei möglichen Störungen gemeinsam nach Abhilfe zu suchen, verpflichtet sich die Klientin, sich zeitnah zu melden.

Für diesen Beratungsvertrag, bzw. dessen Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Abweichende Vereinbarungen zu diesem Beratungsvertrag sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar sein oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

Der Klient bestätigt mit seiner Unterschrift, mündlich und schriftlich über den Beratungsverlauf, mögliche Risiken und Komplikationen unterrichtet worden zu sein. Sämtliche Fragen sind ausreichend beantwortet worden, weitere nicht mehr offen. Es bestand ausreichend Zeit, um sich für oder gegen eine Beratung zu entscheiden. 

 

Der gleich lautende Beratungsvertrag wird bei der Inanspruchnahme des ersten Termins zur Unterschrift der Klientin vorgelegt.